Bewerbungsformular: Welche Angaben Vermieter verlangen dürfen

Bewerbungsformular
Das Bewerbungsformular ist ein zentraler Teil jeder Bewerbung. Erfahre, welche Angaben Vermieter in der Schweiz verlangen dürfen, welche Fragen heikel sind und wie du pragmatisch damit umgehen kannst.
Inhalt

Das Wohnungsbewerbungsformular ist in der Schweiz fast immer ein zentraler Bestandteil der Bewerbung. Genau hier beginnt aber oft die Unsicherheit: Welche Angaben sind wirklich nötig? Was darf eine Verwaltung überhaupt fragen? Und wie geht man mit Feldern um, die sich rechtlich im Graubereich bewegen, in der Praxis aber trotzdem häufig auftauchen?

Gerade in angespannten Wohnungsmärkten wie Zürich, Basel, Bern oder Genf denken viele Bewerber pragmatisch. Sie möchten ihre Chancen nicht wegen einer unvollständigen Bewerbung schmälern. Auch dann nicht, wenn gewisse Angaben rechtlich nicht zwingend erforderlich wären (wie du deine Chancen auf eine Wohnung insgesamt erhöhen kannst, zeigen wir im Artikel Wohnung bekommen in der Schweiz: 10 Tipps, die deine Chancen erhöhen).

In diesem Artikel erfährst du:

  • welche Angaben im Wohnungsbewerbungsformular in der Schweiz typisch sind
  • welche Informationen Vermieter grundsätzlich verlangen dürfen
  • welche Fragen rechtlich problematisch oder unzulässig sein können
  • wie du in der Praxis sinnvoll und pragmatisch damit umgehen kannst

Was ist ein Wohnungsbewerbungsformular?

Ein Wohnungsbewerbungsformular ist das Anmeldeformular, mit dem sich Interessenten offiziell für eine Mietwohnung bewerben. Es wird in der Regel von der Verwaltung oder vom Vermieter zur Verfügung gestellt und dient dazu, Bewerbungen vergleichbar zu machen.

Typische Ziele des Formulars sind:

  • die Identität der Bewerber festzuhalten
  • die Erreichbarkeit sicherzustellen
  • die finanzielle Situation grob einzuschätzen
  • die geplante Nutzung der Wohnung zu verstehen

In der Praxis ist das Formular oft die wichtigste Grundlage der Entscheidung. Entsprechend lohnt es sich, es sorgfältig und vollständig auszufüllen.

Welche Angaben im Formular typisch sind

Die meisten Wohnungsbewerbungsformulare in der Schweiz enthalten ähnliche Felder. Typischerweise werden abgefragt:

  • Name und Vorname
  • aktuelle Adresse
  • Telefonnummer und E-Mail
  • Geburtsdatum
  • Beruf oder Tätigkeit
  • Arbeitgeber
  • Einkommensbereich oder Einkommenskategorie
  • Anzahl einziehender Personen
  • Haustiere
  • gewünschter Einzugstermin

Oft wird zusätzlich verlangt:

  • ein aktueller Betreibungsregisterauszug
  • Referenzen
  • Angaben zur bisherigen Wohnung

Nicht alle Formulare sehen gleich aus. Manche Verwaltungen fragen nur die wichtigsten Punkte ab, andere gehen deutlich weiter (wie eine Wohnungsbewerbung in der Schweiz insgesamt aufgebaut ist, erklären wir im Artikel Wohnungsbewerbung Schweiz 2026: Der komplette Leitfaden für ein überzeugendes Mietdossier).

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Der rechtliche Grundsatz: Nur notwendige Daten

Datenschutzrechtlich gilt in der Schweiz ein klarer Grundsatz: Vermieter dürfen grundsätzlich nur Daten verlangen, die für die Auswahl der Mieterschaft und den Abschluss des Mietvertrags geeignet und erforderlich sind.

Das bedeutet vereinfacht:

  • Die Frage muss einen sachlichen Bezug zum Mietverhältnis haben.
  • Die verlangte Information darf nicht unnötig in die Privatsphäre eingreifen.
  • Es soll nur das abgefragt werden, was objektiv für die Vermietung relevant ist.

Genau hier liegt in der Praxis oft das Problem: Manche Formulare enthalten Fragen, die datenschutzrechtlich nicht oder nicht in dieser Form nötig wären.

Welche Angaben Vermieter grundsätzlich verlangen dürfen

Identitäts- und Kontaktdaten

Zulässig sind in der Regel Angaben wie:

  • Name
  • Adresse
  • Telefonnummer
  • E-Mail
  • Geburtsdatum

Diese Informationen dienen der Identifikation und der Kommunikation im Bewerbungsprozess.

Berufliche und finanzielle Angaben

Auch Angaben zur wirtschaftlichen Situation dürfen grundsätzlich abgefragt werden, soweit sie der Beurteilung dienen, ob die Miete tragbar ist. Dazu gehören typischerweise:

  • Arbeitgeber
  • Beruf oder Funktion
  • Beschäftigungsgrad
  • Einkommensbereich oder Einkommenskategorie

Wichtig ist hier die Form: Aus datenschutzrechtlicher Sicht ist eine Einkommenskategorie oder Einkommensrange in der Regel zurückhaltender als die Forderung nach dem exakten Lohn.

Haushaltsbezogene Angaben

Auch Fragen zur Nutzung der Wohnung können zulässig sein, zum Beispiel:

  • Anzahl der Personen im Haushalt
  • Haustiere
  • Anzahl Fahrzeuge

Solche Angaben können für die konkrete Vermietung relevant sein, etwa für die Grösse der Wohnung oder für vorhandene Parkplätze.

Betreibungen und Verlustscheine

Da die Zahlungsfähigkeit für ein Mietverhältnis offensichtlich relevant ist, sind Fragen zur Bonität grundsätzlich zulässig. In vielen Fällen wird deshalb ein Betreibungsregisterauszug verlangt. Häufig wird auch nach Betreibungen in den letzten Jahren oder nach ausgestellten Verlustscheinen gefragt (alles zum Betreibungsregisterauszug bei der Wohnungsbewerbung erfährst du hier).

Welche Fragen problematisch oder unzulässig sein können

Nicht alles, was auf einem Formular steht, ist automatisch datenschutzrechtlich unproblematisch. Besonders kritisch sind Fragen, die keinen direkten sachlichen Bezug zum Mietverhältnis haben.

Dazu gehören typischerweise:

  • Religion oder Konfession
  • politische Ansichten
  • Gesundheitszustand
  • Schwangerschaft oder Familienplanung
  • Mitgliedschaft im Mieterverband

Solche Fragen greifen unnötig in die Privatsphäre ein und sind für die Auswahl der Mieterschaft in der Regel nicht erforderlich.

Nationalität, Aufenthaltsstatus und Ausweiskopie

Gerade bei Fragen zur Nationalität ist Vorsicht nötig. Die Nationalität allein ist datenschutzrechtlich heikel und nicht ohne Weiteres erforderlich.

Anders kann es beim Aufenthaltsstatus aussehen: Die Art der Aufenthaltsbewilligung und deren Ablaufdatum können für die Dauer des Mietverhältnisses relevant sein und werden deshalb in der Praxis teilweise als zulässig angesehen.

Wichtig ist auch die Ausweiskopie: Eine Kopie von Identitätskarte, Pass oder Aufenthaltsbewilligung sollte in der Regel nicht schon im ersten Bewerbungsformular verlangt werden. Sie ist typischerweise erst dann sinnvoll, wenn die Mieterschaft ausgewählt wurde und der Vertrag vorbereitet wird.

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Wie detailliert darf nach dem Einkommen gefragt werden?

Das Einkommen ist eines der sensibelsten Themen im Wohnungsbewerbungsformular.

In der Praxis gibt es hier einen wichtigen Unterschied:

  • Eine Einkommenskategorie oder ein Einkommensbereich ist eher verhältnismässig.
  • Die Forderung nach dem exakten Einkommen ist deutlich eingriffsintensiver.

Viele Verwaltungen arbeiten deshalb mit Einkommensstufen, zum Beispiel:

  • unter 4’000 CHF
  • 4’000 – 6’000 CHF
  • über 6’000 CHF

Für Bewerber ist das oft auch praktischer, weil keine exakte Lohnangabe offen gelegt werden muss.

Was in der Praxis oft trotzdem verlangt wird

Hier kommt der wichtige pragmatische Teil: Der rechtliche Idealzustand und die Realität auf angespannten Wohnungsmärkten sind nicht immer deckungsgleich.

In der Praxis sieht man häufig Formulare, auf denen zusätzlich abgefragt werden:

  • Zivilstand
  • Nationalität
  • genaues Einkommen
  • Ausweiskopie
  • weitere persönliche Angaben, die nicht zwingend erforderlich wären

Rein rechtlich ist nicht jede dieser Angaben in jeder Form nötig. Gleichzeitig ist es aber Realität, dass Verwaltungen unter Zeitdruck oft jene Dossiers bevorzugen, die möglichst vollständig wirken.

Pragmatisch denken: Wann freiwillige Angaben sinnvoll sein können

Gerade in schwierigen Märkten muss man manchmal pragmatisch denken.

Auch wenn gewisse Informationen nicht zwingend verlangt werden dürften, kann es in der Praxis sinnvoll sein, einzelne zusätzliche Angaben freiwillig zu machen, wenn sie deine Bewerbung stärken und deine Situation plausibel machen.

Zum Beispiel:

  • ein kurzer Hinweis auf ein stabiles Arbeitsverhältnis
  • eine zusätzliche Referenz
  • freiwillige Einordnung der Einkommenssituation
  • ein sauber aufbereitetes Mietdossier mit klarer Struktur

Die entscheidende Frage ist nicht nur: „Muss ich das angeben?“. Sondern manchmal auch: „Hilft es meiner Bewerbung, ohne unnötig viel von mir preiszugeben?“

Das ist kein Widerspruch. Es ist schlicht ein pragmatischer Umgang mit einem sehr kompetitiven Markt (wie du ein strukturiertes Mietdossier aufbaust, zeigen wir im Artikel Mietdossier erstellen in der Schweiz: Aufbau, Inhalt und Beispiel).

Wie du mit heiklen Formularfeldern umgehen kannst

Wenn ein Formular sehr weitgehende oder unklare Fragen enthält, lohnt sich eine nüchterne Abwägung.

Eine sinnvolle Praxis kann sein:

  • Pflichtangaben vollständig und korrekt ausfüllen
  • klare, sachlich relevante Zusatzangaben machen, wenn sie deine Chancen verbessern
  • bei sehr privaten oder offensichtlich irrelevanten Fragen Zurückhaltung üben

Entscheidend ist, dass deine Bewerbung insgesamt seriös, vollständig und professionell wirkt. Oft ist das wichtiger als jede einzelne Detailangabe.

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Typische Fehler beim Wohnungsbewerbungsformular

Unvollständige Angaben

Fehlende Telefonnummern, nicht ausgefüllte Pflichtfelder oder vergessene Unterschriften wirken schnell unprofessionell.

Unnötig viele persönliche Daten

Manche Bewerber geben freiwillig sehr viele private Informationen preis, die keinen echten Mehrwert schaffen.

Unleserliche oder hastige Einträge

Wenn Formulare von Hand ausgefüllt werden, sollte alles gut lesbar sein.

Fehlende Unterlagen

Ein sauber ausgefülltes Formular nützt wenig, wenn Betreibungsregisterauszug oder weitere verlangte Dokumente fehlen.

Fazit

Das Wohnungsbewerbungsformular ist in der Schweiz ein zentraler Teil jeder Bewerbung. Vermieter dürfen grundsätzlich nur jene Informationen verlangen, die für die Vermietung tatsächlich relevant sind. In der Praxis enthalten Formulare aber teilweise auch Fragen, die datenschutzrechtlich heikel oder nicht zwingend nötig sind.

Für Bewerber ist deshalb eine doppelte Perspektive sinnvoll:

  • rechtlich sauber denken und die eigenen Grenzen kennen
  • pragmatisch handeln, wenn zusätzliche freiwillige Angaben die Chancen in einem schwierigen Markt realistisch verbessern können

Am Ende zählt vor allem, dass deine Bewerbung vollständig, plausibel und professionell wirkt.

FAQ zum Wohnungsbewerbungsformular

Welche Angaben darf ein Vermieter im Bewerbungsformular verlangen?

Grundsätzlich nur Angaben, die für die Auswahl der Mieterschaft und den Abschluss des Mietvertrags relevant sind, etwa Kontaktdaten, Arbeitgeber, Einkommensbereich oder Angaben zum Haushalt.

Darf nach dem exakten Einkommen gefragt werden?

In der Praxis wird das teilweise gemacht. Datenschutzrechtlich ist eine Einkommenskategorie oder Einkommensrange in der Regel zurückhaltender und oft eher verhältnismässig als die exakte Lohnangabe.

Darf eine Verwaltung eine Ausweiskopie verlangen?

In der Regel nicht schon im ersten Bewerbungsformular. Eine Ausweiskopie ist typischerweise erst dann sinnvoll, wenn die Mieterschaft ausgewählt wurde und der Vertrag vorbereitet wird.

Sollte man freiwillig zusätzliche Angaben machen?

Das kommt auf die Situation an. In stark umkämpften Märkten kann es sinnvoll sein, einzelne zusätzliche Informationen freiwillig zu geben, wenn sie die Bewerbung stärken und deine Situation plausibel machen.